Wilhelmshaven TOP Immobilie


TOP Handelsimmobilie in Wilhelmshaven

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TOP Handelsimmobilie im Zentrum von Wilhelmshaven

Das Objekt ist zum Preis von  € 2.8 Mio. mit einer Miete von 240.000 € / Jahr und neuem 10 J. Mietvertrag zu erwerben


Das Objekt liegt in einem MK Gebiet; es darf somit fast jedes Gewerbe betrieben werden. Es kommt der nachfolgende §7 BauNVO zum tragen.

§ 7 Kerngebiete

  1. (1) Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur.
  2. (2) Zulässig sind
  3. Geschäfts-, Büro- und V erwaltungsgebäude,


  1. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des


  1. Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten,


  1. sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,


  1. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,


  1. Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen,


  1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und


  1. Betriebsleiter,


  1. sonstige Wohnungen nach Maßgabe von Festsetzungen des Bebauungsplans.


  1. (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden


  1. Tankstellen, die nicht unter Absatz 2 Nr. 5 fallen,

  2. Wohnungen, die nicht unter Absatz 2 Nr. 6 und 7 fallen.
  3. (4) Für Teile eines Kerngebiets kann, wenn besondere städtebauliche Gründe dies rechtfertigen (§ 9 Abs. 3 des Baugesetzbuchs), festgesetzt werden, daß


  1. oberhalb eines im Bebauungsplan bestimmten Geschosses nur Wohnungen zulässig sind oder


  1. in Gebäuden ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschoßfläche oder eine bestimmte Größe der Geschoßfläche für Wohnungen zu verwenden ist.


Dies gilt auch, wenn durch solche Festsetzungen dieser Teil des Kerngebiets nicht vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur dient.


Im Auftrage


Britta Dirks


britta.dirks@stadt.wilhelmshaven.de Tel. 04421 /162630 Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven


Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister

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Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister

Stadt Wilhelmshaven - Postfach 2353 —26363 Wilhelmshaven - 36-03/01

NordseeStadt

■ Wilhelmshaven

Zeichen und Datum Ihres Schreibens Fax 31.07.2013

Altlastenauskunft

Mein Zeichen 36-03/01

Datum 01.08.2013

Rathausplatz 10, 26382 Wilhelmshaven
Stellungnahme der Abteilung Wasserwirtschaft, Boden- und Küstenschutz als 

untere Bodenschutzbehörde

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich Ihrer Anfrage vom 31.07.2013 per Fax teile ich Ihnen für die Grundstücke/Flurstücke

a) .

Rathausplatz 10, 26382 Wilhelmshaven Gemarkung :Rüstringen


Flur :6
Flurstück( e) :75/1, 75/5, 75/6, 75/7, 75/8, , 4032/75

folgenden Sachverhalt mit:

Im Altlastenkataster der Stadt Wilhelmshaven werden die Grundstücke/Flurstücke 

nicht 

geführt.


Für die angefragten Grundstücke/Flurstücke liegen uns im Hinblick auf Altlasten 

keine 

Erkenntnisse vor, die auf das Vorhandensein von Boden- oder Grundwasser­ kontaminationen hindeuten.

Telefonzentrale: (0 44 21)16-0 Sparkasse Wilhelmshaven Postbank Hannover e-mail: info@stadt.wilhelmshaven.de

Für Pakete, Päckchen und Postgut: Rathausplatz 1


26382 Wilhelmshaven

(BLZ 282 501 10)Kto. 2 111 110 (BLZ 250 100 30) Kto. 5 546 309 Internet: http://www.wilhelmshaven.de
* Zu den Zugangsmöglichkeiten zur elektronischen Kommunikation lesen Sie bitte die Hinweise im Impressum unter www.wilhelmshaven.de


Fachbereich Umwelt

Wasserwirtschaft, Boden- und Küstenschutz


Rudolf Scholze

Freiligrathstraße 420, Gebäude B Zimmer 121


Telefon: (0 44 21)16-2557 Telefax: (0 44 21)16-2544

Fax an PC: (04421) 16-412557 e-mall *:
"''CO'1£C1C!Z9 ’"S'3~2C Öffnungszeiten:


Montag bis Freitag Montag bis Donnerstag

08.30 Uhr bis 12.30 Uhr 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

b)

Rathausplatz 10, 26382 Wilhelmshaven Gemarkung :Rüstringen


Flur :6
Flurstück( e) :75/9


folgenden Sachverhalt mit:

Im Altlastenkataster der Stadt Wilhelmshaven besteht auf dem Flurstück 75/9 ein Hinweis auf eineTrafostation/Umspannstation. (s.Lageplan)


Laut ARSU - Gutachten von 1989 (Arbeitsgruppe für regionale Struktur- und Umweltforschung GmbH Oldenburg) „Gefährdungsabschätzung


der Rüstungsaltlasten in Wilhelmshaven“ gelten Trafostandorte/Transformatoren, durch ihre mögliche Befüllung mit PCB-haltigen Isolierflüssigkeiten, generell als kontaminationsverdächtig, (s. Anlage: Auszug aus ARSU-Gutachten, Seite 35)


Der Unteren Bodenschutzbehörde liegen zurzeit 

keine 

Erkenntnisse vor, dass sich auf dem Grundstück/Flurstück 75/9 Böden befinden, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind.


Hinweise zu a ,b:


Betriebsbedingte Kontaminationen aus zurückliegender gewerblicher Nutzung der Betriebsflächen und technischen Einrichtungen können nicht ausgeschlossen werden.


Grundstück übergreifende Kontaminationen aus angrenzenden Verdachtsflächen können nicht ausgeschlossen werden.


Der unteren Bodenschutzbehörde sind zurzeit keine Unterlagen bekannt, die dem o.g. Ergebnisse entgegenstehen, jedoch übernimmt sie keine Garantie auf Vollständigkeit. Sollte bei Baumaßnahmen ein Verdacht auf Kontaminationen gefunden werden und/oder Unterlagen bekannt sein, die zu einen anderem Ergebnis führen, ist die Abteilung Wasserwirtschaft, Boden- und Küstenschutz umgehend zu verständigen.


Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ein Kostenbescheid wird Ihnen gesondert zugestellt


Mit freundlichen Grüßen Im Auftraae


Sc


Anlagen: 1. Ausdruck aus dem Altlastenkataser 2: Auszug aus ARSU-Gutachten


Kontaktieren Sie uns, um eine Besichtigung zu vereinbaren.

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